Anerkennung bei der "Zentralen Prüfstelle für Prävention" (ZPP)
Sind sie daran interessiert, den Status eines Präventions-Trainers nach § 20 SGB V zu erlangen, ist eine Beantragung ihres Kurs-Konzeptes bei der ZPP notwendig, die in Absprache mit dem Deutschen Pilates Verband e. V. (DPV) folgende Rahmenbedingungen verlangt:
Eine Mitgliedschaft im Deutschen Pilates Verband e.V. und eine Anerkennung der Pilates-Mattenausbildung durch die "Zentrale Prüfstelle Prävention“ setzt eine Ausbildung von mindestens 60 Zeitstunden Präsenzunterricht an 8 Unterrichtstagen (Unterrichtszeit max. 7,5 Std., zzgl. 1,5 Std. Pause) und 15 Stunden Hospitation voraus.
Darüber hinaus muss der Antragsteller - vor allem Physiotherapeuten - nachweisen können, dass er in der Lage ist sachkundig, kompetent und professionell Übungsgruppen anzuleiten. Dies erfolgt in Form einer "Lehrbefähigungs-Bescheinigung" nach erfolgter Lehrprobe.
All diese Voraussetzungen, sowie eine intensive theoretische Vorbereitung und umfangreiches Zusatzmaterial zur Antragstellung (Patienten-Handout, methodisch-didaktischer Stundenbilder-Übersicht) bietet das APPI - Ausbildungssystem.
So erfüllen wir die Voraussetzungen:
Unsere gesamte Kursreihe umfasst 82,5 Zeitstunden Präsenzunterricht und enthält folgende praktische Elemente:
- Einstündige Demonstrationsstunden zur Selbsterfahrung an jedem Kurstag,
- Intensive Übungsbesprechung und praktischen Anleitung in 1-zu-1-Situation (Patienten-Therapeuten-Verhältnis),
- Erarbeitung von Behandlungsplänen für klinische Fallbeispiele inkl. Präsentation in Kleingruppen mit Übungsdemonstration (1x pro Kursmodul)
- Lehrprobe durch Anleiten von praktischen Übungen vor der Gruppe (Kursmodul 4)
Um den Titel „Zertifizierte/r modifizierte/r Pilates Trainer/in" von APPI und gleichzeitig damit den Nachweis der "Lehrbefähigung" für die ZPP zu erhalten, ist zusätzlich der Abschluss eines praktisch-theoretischen Kenntnisnachweises (Lehrprobe) erforderlich. Diese Lehrprobe empfehlen wir gerade im Hinblick auf die ZPP-Antragstellung ausdrücklich.
Dieser Kenntnisnachweis ist für die Teilnahme an einem unserer Kurse fakultativ - also nicht verpflichtend -, stellt aber in unserem Institut die geforderte Lehrprobe inklusive "Lehrbefähigungsbescheinigung" dar, die neben dem Mindestsstundenumfang zur ZPP-Antragstellung gefordert wird.
Nach diesem Abschluss werden mit Zustimmung der Teilnehmer die Kontaktdaten auf der APPI-Homepage veröffentlicht, der den Pilates-Trainer auf höchstem Niveau mit internationaler Reputation ausweist.
Darüber hinaus ist diese Zertifizierung die Grundlage für einen weiteren Schritt in die Professionalisierung: sie können Mitglied des Deutschen Pilates Verbandes (DPV) werden und Teil einer sich stetig entwickelnden Community werden. Über den Verband können sich vielfältige Kontakte, Job-Angebote und Weiterbildungsmöglichkeiten ergeben.