Pilates - Ausbildung

Anerkennung bei der "Zentralen Prüfstelle für Prävention" (ZPP)

Sind sie daran interessiert, den Status eines Präventions-Trainers nach § 20 SGB V zu erlangen, ist eine Beantragung ihres Kurs-Konzeptes bei der ZPP notwendig, die in Absprache mit dem Deutschen Pilates Verband e. V. (DPV) folgende Rahmenbedingungen verlangt:

Eine Mitgliedschaft im Deutschen Pilates Verband e.V. und eine Anerkennung der Pilates-Mattenausbildung durch die "Zentrale Prüfstelle Prävention“ setzt eine Ausbildung von mindestens 60 Zeitstunden Präsenzunterricht an 8 Unterrichtstagen (Unterrichtszeit max. 7,5  Std., zzgl. 1,5 Std. Pause) und 15 Stunden Hospitation voraus.

Darüber hinaus muss der Antragsteller - vor allem Physiotherapeuten - nachweisen können, dass er in der Lage ist sachkundig, kompetent und professionell Übungsgruppen anzuleiten. Dies erfolgt in Form einer "Lehrbefähigungs-Bescheinigung" nach erfolgter Lehrprobe.

All diese Voraussetzungen, sowie eine intensive theoretische Vorbereitung und umfangreiches Zusatzmaterial zur Antragstellung (Patienten-Handout, methodisch-didaktischer Stundenbilder-Übersicht) bietet das APPI - Ausbildungssystem.

So erfüllen wir die Voraussetzungen:

Unsere gesamte Kursreihe umfasst 82,5 Zeitstunden Präsenzunterricht und enthält folgende praktische Elemente:

  1. Einstündige Demonstrationsstunden zur Selbsterfahrung an jedem Kurstag,
  2. Intensive Übungsbesprechung und praktischen Anleitung in 1-zu-1-Situation (Patienten-Therapeuten-Verhältnis),
  3. Erarbeitung von Behandlungsplänen für klinische Fallbeispiele inkl. Präsentation in Kleingruppen mit Übungsdemonstration (1x pro Kursmodul)
  4. Lehrprobe durch Anleiten von praktischen Übungen vor der Gruppe (Kursmodul 4)

Um den Titel „Zertifizierte/r modifizierte/r Pilates Trainer/in" von APPI und gleichzeitig damit den Nachweis der "Lehrbefähigung" für die ZPP zu erhalten, ist zusätzlich der Abschluss eines praktisch-theoretischen Kenntnisnachweises (Lehrprobe) erforderlich. Diese Lehrprobe empfehlen wir gerade im Hinblick auf die ZPP-Antragstellung ausdrücklich.

Dieser Kenntnisnachweis ist für die Teilnahme an einem unserer Kurse fakultativ - also nicht verpflichtend -, stellt aber in unserem Institut die geforderte Lehrprobe inklusive "Lehrbefähigungsbescheinigung" dar, die neben dem Mindestsstundenumfang zur ZPP-Antragstellung gefordert wird.
 

Nach diesem Abschluss werden mit Zustimmung der Teilnehmer die Kontaktdaten auf der APPI-Homepage veröffentlicht, der den Pilates-Trainer auf höchstem Niveau mit internationaler Reputation ausweist.

Darüber hinaus ist diese Zertifizierung die Grundlage für einen weiteren Schritt in die Professionalisierung: sie können Mitglied des Deutschen Pilates Verbandes (DPV) werden und Teil einer sich stetig entwickelnden Community werden. Über den Verband können sich vielfältige Kontakte, Job-Angebote und Weiterbildungsmöglichkeiten ergeben.

 

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